Preise und Kostenübersicht
Preis für die hauswirtschaftliche Leistung

Der Stundensatz bei unserem Angebot der Haushaltsführung beträgt 30,00€ gemäß §4 Nr.16g UstG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Preis für die Betreuungsleistung

Der Stundensatz bei unserem Angebot der Betreuungsdienstleistung beträgt 35,00€ gemäß §4 Nr.16g UstG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Erstgespräch

Das Erstgespräch und die damit verbundene Beratung ist kostenlos und findet direkt bei Ihnen zu Hause statt.
Kostenübernahme

Kostenübernahme bei der Verhinderungspflege:
Die Kosten für die Vertretung übernimmt ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse. Der Betrag der Verhinderungspflege ist für alle folgenden Pflegegrade gleich. Grundsätzlich können über die Verhinderungspflege Leistungen für bis zu 1.612€ im Jahr in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Betrag der Verhinderungspflege um 806€ aus dem Budget der Kurzzeitpflege aufzustocken. Damit steht Ihnen jährlich ein Budget in Höhe von 2.418€ zur Verfügung.
Kostenübernahme bei der hauswirtschaftlichen Leistung:
Die Kosten können ab Pflegegrad 1 durch den Entlastungsbetrag über die Pflegekasse übernommen werden. Der Entlastungsbetrag beträgt 125€ pro Monat und ist für alle folgenden Pflegegrade gleich.
Durch die Krankenkasse: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn ihr Einsatz medizinisch notwendig ist. Zum Beispiel während einer Erkrankung oder nach einer Operation oder einem langen Krankenhausaufenthalts. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die konkreten Leistungen.
Durch die Pflegekasse: Wenn sie Pflegegrad 2 oder höher haben, können Sie verschiedene Budgets der Pflegeversicherung nutzen, um die Haushaltshilfe zu finanzieren.
Privat zahlen: Wenn Sie noch nicht pflegebedürftig sind und auch kein medizinischen Grund vorliegt, können Sie die Haushaltshilfe selbstverständlich auch privat bezahlen.